Damit es nach einer mehrwöchigen Betriebsunterbrechung wieder richtig läuft, ist bei Inbetriebnahme von Schankanlagen besondere Sorgfalt vonnöten.

SCHANKANLAGEN

NACH EINER MEHRWÖCHIGEN BETRIEBSUNTERBRECHUNG

Folgende grundsätzliche Regeln sind zu beachten:

  • Vor Wiederinbetriebnahme einer Getränkeschankanlage ist eine Reinigung zwingend erforderlich: Eine professionelle, chemisch-mechanische Reinigung der Schankanlage ist durchzuführen. Es ist nicht ausreichend, die Schankanlage lediglich zu spülen oder dass frische Fass an die Schankanlage anzuschließen ohne die Schankanlage zu reinigen.
  • Vor der Betriebsunterbrechung teilentleerte Getränkebehälter wie Fässer oder Ausschanktanks dürfen bei Wiederinbetriebnahme nicht mehr angeschlossen werden, außer der Getränkehersteller gibt nach Rücksprache oder Prüfung den Weiterausschank ausdrücklich frei.
  • Eine sensorische Prüfung des Getränkes vor Abgabe an den Gast ist unerlässlich.
  • Einen detaillierten Leitfaden inkl. Maßnahmen-Ablaufplan zur Inbetriebnahme entnehmen Sie bitte der Broschüre des Sachgebiet Getränkeschankanlagen im Fachbereich Nahrungsmittel der DGUV

FLEXI DRAFT™

NACH EINER MEHRWÖCHIGEN BETRIEBSUNTERBRECHUNG.

Folgende grundsätzliche Regeln sind zu beachten:

Für FlexiDraft™ Anlagen, die abgeschaltet wurden oder wenn die Räumlichkeiten 7 Tage oder länger geschlossen waren, führen Sie bitte das folgende Verfahren mindestens 24 Stunden vor der Wiedereröffnung und dem Ausschank von Bier durch.

  • Reinigung des Kondensators. Hier eine kurze Anleitung.
  • Vor der Betriebsunterbrechung teilentleerte Getränkebehälter wie Fässer oder Ausschanktanks dürfen bei Wiederinbetriebnahme nicht mehr angeschlossen werden, außer der Getränkehersteller gibt nach Rücksprache oder Prüfung den Weiterausschank ausdrücklich frei.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Sachgebiet Getränkeschankanlagen im Fachbereich Nahrungsmittel der DGUV > www.dguv.de Webcode: d137370